Wie lange Gibts Kindergeld
Ist die Kinderzulage von Dauer?Ein Töchterchen schloss eine Heilpädagogische Lehre ab. Das Ausbildungsverhältnis lief am Stichtag 30. September 2015 aus und die Tochtergesellschaft legte am zwanzigsten Juni 2015 ihr Staatsexamen ab; die Familie forderte ihr Kindergeld für den Monat September zurück. Weil mit dem Ablegen der Abschlußprüfung die Schulung abgeschlossen ist. Erst wenn das Kinde das Bildungsziel erfüllt hat und im Berufsleben tätig sein kann, hört die berufliche Bildung auf.
Lediglich die Ausbildung zur Heilpädagogin und die Arbeit in diesem Bereich war der Tochtergesellschaft ab dem 1. Januar gestattet. So hatte sie trotz bestandener Prüfung im Monat Juli noch Anspruch auf Kindergeld. Prinzipiell kann der Familienfonds das Kindergeld nur dann aussetzen, wenn das betreffende Mitglied bereits eine Vollzeitbeschäftigung begonnen hat oder das Alter von mindestens fünfundzwanzig Jahren erreicht hat.
Sollten sie jedoch das Kindergeld kündigen oder einen Teil davon wieder einfordern, empfiehlt der Steuerzahlerbund: Die Betroffenen sollten die Weiterzahlung des Kindergelds bis zum amtlichen Ausbildungsabschluss fordern - sie können sich auf die oben genannte Verfügung des Finanzgerichts Baden-Württemberg berufen. Aktuell bekommen die Mütter jeweils 192 EUR für das erste und zweite und 198 EUR für das dritte und 223 EUR für jedes weitere Kinder.
Der Sachverhalt des Kindergeldes
Natürlich sind die beiden Hauptfragen, wie viel es gibt und bis zu welchem Zeitalter: Wie viel wird bezahlt? Kindergeld: Seit dem ersten und zweiten Jahr 2017 gibt es 192 EUR pro Tag für das erste und zweite und 198 EUR für das dritte und 223 EUR für jedes weitere Jahr. Nächstes Jahr werden es weitere 2 EUR pro Jahr sein.
Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld gilt für alle Kleinkinder bis zum vollendeten Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. In einigen Faellen kann das Kindergeld noch im Alter von achtzehn bis zwanzig Jahren gezahlt werden. Geburtstags gibt es kein Kindergeld mehr. Ausnahmen: Schwerbehinderte Minderjährige, die ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können. Nun kommt natürlich die Fragestellung auf, wann junge Erwachsene zwischen achtzehn und fünfundzwanzig Jahren Kindergeld bekommen.
Hierzu gehören die "normale" Berufsschule, die erste berufliche Bildung und der erste Abschluss. Ausbildungsplatzsuche: Wenn das ausgewachsene Kind nachweisen kann, dass es einen Lehrplatz wünscht, gibt es auch Kindergeld. Übergangsfrist nach der Schule: Wenn Sie nicht sofort mit der Lehre oder dem Lernen nach der Schulzeit beginnen, erhalten Sie bis zu vier Monaten Kindergeld.
Arbeitslosengeld: Wenn Sie als Arbeitssuchender registriert sind, können Sie bis zu Ihrem vollendeten 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Ehrenamtliches Sozialjahr: Hier wird nach wie vor Kindergeld und ähnliche Freiwilligendienste ausbezahlt. Das vertraglich vereinbarte Ende der Ausbildung wurde von der Hochschule am Stichtag 30. September 2015 bestätigt, für den Monat September gab es eine Ausbildungsbeihilfe. Der Familienfonds verlangte das für den Monat September bereits bezahlte Kindergeld zurück.
Der Familienfonds verlangt also nur zum besseren Verstehen wahrscheinlich 190 EUR.