Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden

Die Rechte und Pflichten der Ausbilder und Auszubildenden

Aufgaben des Auszubildenden; Aufgaben des Auszubildenden. Durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrages gehen sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder Rechte und Pflichten ein. Kurze Beschreibung der Anwendung und Funktion: Zielgruppe: Auszubildende und Praktikanten. Der Inhalt: Liste der Rechte und Pflichten.

Aufgaben des Auszubildenden und des Auszubildenden

Die Auszubildenden sind dazu angehalten, dem Auszubildenden die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Fähigkeiten und Erkenntnisse zu vermitteln. 2. Die Auszubildenden müssen sich die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Fähigkeiten und Erkenntnisse aneignen. Die Auszubildenden müssen den Auszubildenden zum Berufsschulbesuch ermutigen und ihm dafür frei geben.

Die Auszubildenden sind dazu angehalten, am Unterricht der Berufsschule mitzuwirken und sich intensiv um den Erhalt der vorgestellten Lernmaterialien zu kümmern. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, den Auszubildenden für die vereinbarte Ausbildung außerhalb des Ausbildungszentrums freizugeben. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, an den im Ausbildungsvertrag festgelegten Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungszentrums mitzuwirken. Der/die PraktikantIn muss sich für die geplanten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungstests anmelden und zur Zulassung freigeben.

Die Auszubildenden sind zur Ablegung der in der Ausbildungsverordnung vorgesehenen Zwischen- und Abschlussprüfungen angehalten. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, den Auszubildenden über die Weisungsbefugten zu informieren. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, den Anweisungen der weisungsbefugten Person zu entsprechen. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, während der innerbetrieblichen Weiterbildung die minderjährigen Lehrlinge zu betreuen. Die Auszubildenden müssen die für das Ausbildungszentrum gültigen Vorschriften einhalten.

Die Auszubildenden müssen dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung und zu einem späteren Zeitpunkt die Zeugnisse für die Ausbildung unentgeltlich übergeben und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch regelmässige Unterschriften überprüfen. Die Auszubildenden sind zur ordnungsgemäßen Pflege und regelmäßigen Vorlage der vorgegebenen Berichtsbücher (oder Ausbildungsnachweise) verpflichte. Die für die Ausbildung sowie für Zwischen- und Abschlußprüfungen erforderlichen Unterlagen stellt der Praktikant dem Praktikanten unentgeltlich zur Verfügung, auch wenn diese nach Ende des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.

Die dem Auszubildenden im Ausbildungszentrum zur Verfuegung stehenden Mittel und sonstige Hilfsmittel sind sorgsam zu handhaben. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, dem Auszubildenden gemäß den gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Regelungen einen so kohärenten Beurlaubungszeitraum wie möglich zu gestatten. Die Auszubildenden sind dazu angehalten, jede dem Zweck des Aufenthalts zuwiderlaufende Erwerbsarbeit zu vermeiden.

Die Auszubildenden müssen dem Auszubildenden eine entsprechende Bezahlung auszahlen. Versäumt der Praktikant die betriebliche Berufsausbildung, die Berufsschule oder sonstige Lehrveranstaltungen, ist er dazu angehalten, den Praktikanten umgehend unter Nennung der Gründe zu informieren und ihm bei Erkrankung bzw. Unfällen ein ärztliches Attest zukommen zu lassen. Dem Auszubildenden dürfen nur Aufgaben zugewiesen werden, die dem Zweck der Schulung entsprechen und seiner physischen Stärke entsprechen.

Die dem Auszubildenden übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der zweckbezogenen Berufsbildung sind sorgsam auszuführen. Dem Auszubildenden wird bei Kündigung des Lehrverhältnisses eine Bescheinigung ausgestellt. Die Auszubildenden sind zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Betriebsgeheimnisse angehalten.

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