Rechte und Pflichten in der Ausbildung Tabelle
Die Rechte und Pflichten in der AusbildungstabelleUnd was das alles für Sie heißt, zeig ich Ihnen hier. Sie versprechen mit der Verpflichtung zu lernen, Ihre Ausbildung so gut wie möglich zu absolvieren. Es sagt Ihnen zum Beispiel, dass Sie Ihr Berichtsbuch sorgfältig aufbewahren und Ihre Arbeit immer richtig im Unternehmen erledigen und nicht vorsätzlich etwas Unordentliches oder gar Falsches tun.
Die ersten beiden Pflichten sind, Ihre Aufgabe zu erfüllen und ordentlich zu sein. Es ist Ihre Aufgabe, die Weisungen Ihres Instrukteurs und die Pflichten, die er Ihnen auferlegt, zu beachten und die Unternehmensregeln einhalten. Zum Beispiel, ob Sie während der Arbeitszeit gewisse Kleidungsstücke anziehen müssen oder welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.
Hinzu kommen die Pflicht zur Ordnung, d.h. der richtige Umgang mit den Sachen in Ihrem Unternehmen und die Geheimhaltungspflicht, die Ihnen die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen vorenthält. Im Gegensatz zur Schulzeit kann man während der Ausbildung keine Ausrede von seiner Mutter bekommen, aber man braucht einen Kranken.
Wir kommen nach den Pflichten zum erfreulicheren Teil: Ihre Rechte. Sie haben beispielsweise Anspruch auf eine entsprechende Ausbildungsbeihilfe. Zusätzlich muss Ihr Unternehmen Ihnen Ihre Schulungsunterlagen, wie z.B. Tools und ähnliches, kostenfrei zur VerfÃ?gung stellen. In diesem Falle sollten Sie sich an uns wenden. Tatsächlich eine Selbstverständlichkeit: Wenn Sie eine Berufsfachschule haben, müssen Sie aus dem Unternehmen entlassen werden und Ihr Unternehmen darf Sie nicht daran hindern oder Ihnen das Ziel Ihrer Ausbildung schwerer machen.
Ihr Instruktor muss also alles daran setzen, Sie bestmöglich auf die Prüfung und die tägliche Arbeit zu vorbereiten. Sie können also nicht nur für "Praktikumsaufgaben" genutzt werden, sondern Ihr Trainer muss sich an den Trainingsplan halten. 2. Wer für den Einstieg in ein neues Unternehmen oder einen neuen Ausbildungsberuf zurücktreten möchte, hat ein besonderes Sonderkündigungsrecht als Lehrling, das es ihm erlaubt, sein Auszubildendenverhältnis mit einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen jederzeit zu beenden.
Nach Abschluss Ihrer Ausbildung oder im Falle einer Beendigung haben Sie das Recht auf ein Zertifikat, das Ihre Tätigkeit dort nicht nur bescheinigt, sondern auch auswertet. Ob Sie es glauben oder nicht, für über 60 gewerbliche Ausbildungsplätze.