Rechte und Pflichten Azubi
Die Rechte und Pflichten des AuszubildendenEin Auszubildender muss im Arbeitsalltag selbst die einschlägigen Bestimmungen des Unternehmens - von der Berufsbekleidung über das Rauchverbot bis hin zu Sicherheitsvorschriften - einhalten und seinen Führungskräften zuhören.
Der Auszubildende muss sich auch um die Belange im Unternehmen kümmern und auch sonst vorsichtig vorgehen. Im Falle von grobem Verschulden hat der Auszubildende für den von ihm verursachten Mangel aufzukommen. Im Krankheitsfall müssen Sie sich am ersten Tag der Krankheit sowohl in der Berufsfachschule als auch im Unternehmen ausweisen.
Vom vierten Tag an muss er ein medizinisches Gutachten vorlegen, aber das Unternehmen kann auch früher ein Tauglichkeitszeugnis einholen. Dies ist auch dann gefährdet, wenn der Auszubildende Betriebsgeheimnisse preisgibt. Erleidet das Unternehmen dadurch einen Nachteil, können auch Schadenersatzzahlungen anfallen. Alle diese Verpflichtungen haben ihre Schranken, das Recht sichert auch die Rechte der Praktikanten.
Obwohl der Auszubildende die Berufsschule besuchen muss, muss er auch von den Schulzeiten und Ausflügen befreit werden und weiterhin entlohnt werden. Die Berichtsheftchen, zu deren Aufbewahrung er gesetzlich dazu angehalten ist, können während der Arbeitszeiten vervollständigt werden, und der Trainer darf den Auszubildenden nicht drängen, Fehlinformationen zu machen. In diesem Fall ist es auch ein Zeichen dafür, dass in der Berufsausbildung etwas nicht stimmt.
Kaffeekochen für Kolleginnen und Kollegen, Sauberhalten des Arbeitsplatzes und Aushelfen im Büro ist in Ordnung. Wenn Auszubildende jedoch ständig als Billighelfer dienen müssen, sollten sie sich verteidigen: Außerdem sind Tätigkeiten, die für den betreffenden Praktikanten physisch zu viel oder gar gefährliche Arbeit bedeuten, nicht erlaubt. Der Schulungsvertrag, der vor der Unterzeichnung sorgfältig durchgelesen werden sollte, regelt auch die Struktur der Schulung, die Arbeitsdauer, die Probezeit und die Ferien, die Vergütungshöhe und die Kündigungsregelung.
Je nach Lebensalter haben die Auszubildenden einen gesetzlich vorgeschriebenen Ferienanspruch von mind. 24 Tagen (Erwachsene), mind. 25 (17-Jährige), mind. 27 (16-Jährige) und mind. 30 Tagen (unter 16-Jährige). Die Auszubildenden müssen nur freiwillige Mehrarbeit leisten. Das Unternehmen muss die für seine Arbeiten benötigten Hilfsmittel und Unterlagen unentgeltlich zur Verfuegung stellen. der Die Auszubildenden finden ausführliche Information in der Publikation "Ausbildung und Karriere" des Bildungsministeriums.