Rechte und Pflichten als Lehrling

Lehrlingsrechte und -pflichten

Der GAV regelt Arbeitszeiten, Ferien, Bildungsurlaub, Löhne, Rechte und Pflichten, Teilnahme etc. Darüber hinaus muss der Auszubildende über Pflichten und Gesetze informiert werden. Kann der Auszubildende die Ausbildung nicht fortsetzen, hat er das Recht, die Ausbildung vorzeitig zu beenden. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Auszubildenden. Die schriftliche Zusammenfassung der Aufgaben eines Auszubildenden sorgt für Klarheit auf beiden Seiten.

Falls Sie erkrankt sind oder anderweitig nicht an der Arbeitsstätte teilnehmen können (z.B. weil Sie einen Arbeitsunfall hatten) und deshalb nicht teilnehmen können oder sich verspäten, müssen Sie Ihr Unternehmen unverzüglich unterrichten.

Sollten Sie erkrankt sein oder anderweitig nicht an der Arbeitsstätte teilnehmen können (z.B. weil Sie einen Arbeitsunfall hatten) und deshalb nicht teilnehmen können oder sich verspäten, müssen Sie Ihr Unternehmen unverzüglich unterrichten. Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, kann die Ausbildung abgebrochen werden. Ihr Unternehmen hat aber auch Pflichten, die es zu erfüllen hat.

Dies sind Ihre Rechte. Définir l'élément de la meldung d' état var statusdiv=$('#comment-status') ; commentform.submit(function(){ // Serialize and store formen form d' formdata=commentform.serialize() ; //Add a status message d' état statusdiv. html (' ); //Extract action URL de commentform var formurl=commentform.attr('action') ; //Post Formular mit Daten $.ajax({type:'post', url: formurl, Daten: formurl, Daten: Formulardaten, Daten: formdata, Fehler: function(XMLHttpRequest, textStatus, errorThrown){ Statusdiv.

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10 BAG (Berufsbildungsgesetz), Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende hat sich die zum Erlernen des Ausbildungsberufes notwendigen Fähigkeiten und Erkenntnisse anzueignen; er hat die ihm im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zugewiesenen Tätigkeiten gebührend zu verrichten und dem individuellen Charakter des Unternehmens durch sein Handeln im Unternehmen gerecht zu werden. Hat der Auszubildende eine Krankheit oder ein anderes Hindernis, so hat er dies dem Auszubildenden oder dem Trainer unverzüglich mitzuteilen oder mitteilen zu lassen. b) Der Auszubildende hat den Auszubildenden oder den Trainer unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Auszubildende hat dem Auszubildenden den Berufsschulabschluss sofort nach Eingang und auf Wunsch des Auszubildenden die Schulhefte und sonstige Dokumente der beruflichen Schule, insb. auch die schulischen Arbeiten, vorzuweisen.

1,1 Junge Arbeitnehmer

Sie sind Lehrling, wenn Sie aufgrund eines Ausbildungsvertrages im Zuge einer Lehrlingsausbildung zum Erlernen eines in der Lehrlingsberufsliste aufgeführten Lehrberufs erzogen werden. Auszubildende dürfen nur geschult werden, wenn der Lehrbetrieb oder die Lehrwerkstatt so ausgestattet und geleitet wird, dass die Auszubildenden die für das praxisnahe Lernen in der jeweiligen Lehrstelle erforderlichen Fähigkeiten und Erkenntnisse erwerben können.

Junge Arbeitnehmer sind alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen, die das Alter von fünfzehn, aber noch nicht einmal achtzehn Jahren erreicht haben. Die gesetzliche Basis für die Lehre bildet der Ausbildungsvertrag. Es ist ein Anstellungsvertrag mit speziellen Ausbildungsvereinbarungen und legt unter anderem die Ausbildungsdauer fest. Für minderjährige Auszubildende erfordert der Abschluß des Ausbildungsvertrages ebenfalls die Genehmigung des Rechtsvertreters.

Die Lehrlingsausbildung muss zu Ausbildungsbeginn in schriftlicher Form erfolgen. Ohne unnötige Verschiebung, in jedem Falle aber innerhalb von drei Schwangerschaftswochen nach Ausbildungsbeginn, muss der Lehrling den Ausbildungsvertrag bei der jeweiligen Lehrstelle anmelden. Wenn der Ausbildungsberechtigte den Ausbildungsvertrag nicht rechtzeitig registriert hat, kann der Auszubildende, bei minderjährigen Auszubildenden auch sein rechtlicher Stellvertreter, der Ausbildungsstelle den Abschluß des Ausbildungsvertrages mitteilen.

Zu jeder Lehre gibt es ein so genanntes Anforderungsprofil. Weil es sehr darauf ankommt, dass Sie während Ihrer Lehre sehr gut geschult sind, bleiben Form und Ausmaß Ihrer Berufsausbildung nicht dem allein unterrichtsberechtigten Menschen vorbehalten. Bei dieser Stellenbeschreibung sind alle Fähigkeiten und Wissen, die im Unternehmen vermittelt werden müssen, nach Ausbildungsjahren aufgelistet.

Falls im Ausbildungsbetrieb kein Teil des Anforderungsprofils gelehrt werden kann, müssen korrespondierende Lehrveranstaltungen oder Schulungen in einem anderen Unternehmen absolviert werden. Ein Vergleich Ihrer Ausbildungsinhalte mit den Ausbildungsinhalten der Stellenausschreibung ist sehr hilfreich. Während der ganzen Vorlehrzeit wird nur die Vergütung des Auszubildenden für das erste Lehrjahr gezahlt. Die Lehrerin ist nicht einmal dazu angehalten, dir nach dem Ende der Vorlesungszeit eine Fortbildungsstelle zu bieten.

Eine garantierte Chance, eine Ausbildung zu machen und eine abschließende Lehrlingsprüfung zu machen, gibt es nicht. Der Ausbildungsvorbereitungskurs erweitert die Ausbildung erheblich: Einem Jugendlichen, der eine bis zu 3 Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen hat, werden nur 6 Monaten der anschließenden Lehrlingsausbildung gutgeschrieben. Aus diesem Grund beträgt die Ausbildungsdauer, z.B. im Bereich des Malerberufs, zusammen bis zu 5,5 Jahre.

Der Auszubildende erhält von diesen 5 1/2 Jahren für 3 1/2 Jahre nur die Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr. Die Lehrberechtigten haben sich um Ihre Lehrlingsausbildung zu kümmern und Sie selbst oder durch entsprechende Beauftragte unter Berücksichtigung der Ausbildungsordnung des Lehrberufs zu instruieren. Der/die Lehrer/in darf Sie nur in Aktivitäten einbinden, die mit der Art der Schulung übereinstimmen.

Als Berufsschulpflichtiger hat die Lehrerin die für den Schuleintritt benötigte Zeit freizusetzen, Sie zum regelmässigen Schuleintritt zu ermutigen und nach Möglich- keit auf den Status Ihrer Berufsausbildung in der Berufschule zu achten. Übersteigen die Übernachtungskosten, die Ihnen durch Ihren Aufenthaltsaufenthalt in einem für die Berufsschüler vorgesehenen Wohnheim zur Einhaltung der Schulpflicht (Internat) entstanden sind, die Ihnen zustehende Ausbildungsvergütung, so hat Ihnen der Ausbildungsberechtigte die Differenz zwischen diesen Internatsgebühren und der Ausbildungsvergütung zu erstatten (Tarifvertrag einhalten).

Der ÖGJ verlangt die allgemeine Zahlung der Internatsgebühren sowie die Entschädigung des Auszubildenden durch den berechtigten Auszubildenden. Werden an Ganzjahres- und Saisonberufsschulen Einzelunterricht an einem Schularbeitstag oder an studienbegleitenden Berufsfachschulen an bis zu zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen während des Kurses abgesagt und ist dies in jedem dieser Fächer aufgrund des Zusammenhangs zwischen der im Unternehmen zu verbrauchenden Zeit und der Reisezeit, die Sie während dieses Zeitraums ohne Unterweisung im Unternehmen besuchen, unzumutbar, so hat der Unterrichtsberechtigte diese Zeit an Sie weiterzugeben und dabei die Vergütung des Lehrlings weiter zu entrichten.

Die Lehrberechtigten müssen Ihnen die für die Abschlussprüfung und die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Unterprüfungen notwendige Zeit zur Verfügung stellen. Nehmen Sie die Abschlusslehrprüfung zum ersten Mal während der Ausbildungszeit oder während der Zeit Ihrer weiteren Nutzung ab, so hat Ihnen der Lehrauftraggeber die anfallenden Prüfungsgebühren zu erstatten. Vor Arbeitsbeginn sind junge Menschen unter der Leitung des Arbeitgebers zumindest einmal im Jahr über die im Unternehmen vorhandenen Gefährdungen und die zur Abwehr dieser Gefährdungen ergriffenen Vorkehrungen sowie über die Anlagen und deren Nutzung zu unterrichten.

Die Arbeitgeberin muss die jungen Menschen frühzeitig über die Führung von Jugendstudien in Kenntnis setzen, sie über die Bedeutung dieser Studien in Kenntnis setzen und sie zur Beteiligung ermutigen. Sie sind bestrebt, die für das Erlernen Ihrer Lehre notwendigen Fähigkeiten und Erkenntnisse zu erlangen; Sie haben die Ihnen im Zuge Ihrer Berufsausbildung zugewiesenen Pflichten ordnungsgemäss zu übernehmen und durch Ihr betriebliches Handeln dem individuellen Charakter des Unternehmens gerecht zu werden.

Bei Krankheit oder anderen Hindernissen müssen Sie den Lehrer oder Trainer umgehend benachrichtigen oder benachrichtigen bzw. benachrichtigen bzw. benachrichtigen lassen. Sie müssen die Bescheinigung der Berufsfachschule sofort nach Eingang dem autorisierten Lehrer und auf Wunsch des autorisierten Lehrers die Broschüren und andere Dokumente der Berufsfachschule, im Besonderen auch die Schulaufgaben, vorlegen.

Als Auszubildender haben Sie Anspruch auf eine Auszubildendenvergütung, deren Umfang im KW festgelegt und je nach Ausbildungsjahr abgestuft ist. Die Lehrerin ist zahlungspflichtig. Das Ausbildungsvergütung wird für die Zeit der Lehrzeit an der Berufsfachschule ohne Mittagessen sowie für die Zeit der Lehrlingsprüfung und der in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfungen gezahlt.

Die Lehrerin oder der Lehrer ist dazu angehalten, Ihnen eine Gehaltsabrechnung auszuhändigen. Bei zwingenden betrieblichen Gründen kann die Laufzeit der Arbeitszeiten für junge Menschen über 16 Jahre in der Regel in folgendem Fall um eine halbstündige Zeitspanne verlängert werden: zur Ausführung von Vor- und Endarbeiten: für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, soweit diese nicht ohne Unterbruch oder größere Unterbrechungen im laufenden Betrieb durchgeführt werden können; für arbeitstechnische Tätigkeiten, von denen die Weiterführung oder Beibehaltung des Vollbetriebs von der Arbeitstechnologie abhängig ist; für die Arbeit am Endkundendienst einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Aufräumarbeiten.

Bei Mehrarbeit darf die Gesamtdauer von drei Wochenstunden nicht überschritten werden. Mehrarbeit ist für Auszubildende bis zum Alter von achtzehn Jahren untersagt. Für die Bemessung der Mehrarbeitsvergütung ist jedoch der jeweils tiefste tarifliche Facharbeiter- oder Arbeitnehmerlohn im Unternehmen zu verwenden. Sie müssen die Vergütung von Mehrarbeit frühzeitig und in der Regel in schriftlicher Form verlangen, da in den Kollektivverträgen Ablauffristen festgelegt sind.

In den Pausen darf nicht gearbeitet werden und es besteht auch keine Verpflichtung, sich in Bereitschaft zu befinden. Im Ausbildungsberuf "Bäcker" können ab 4 Uhr morgens Auszubildende im Alter von fünfzehn Jahren mit einer der Ausbildung dienenden Tätigkeit angestellt werden. Jedem Auszubildenden steht ein 5-wöchiger Mindestferienaufenthalt (30 Arbeitstage) zur Verfügung.

Zwischen dem autorisierten Lehrer und dem Auszubildenden muss eine Einigung über den Beginn des Ferienaufenthaltes getroffen werden, d.h. der Ferienaufenthalt kann nicht unilateral bestimmt werden. Auszubildende bis zum Alter von achtzehn Jahren haben auf Antrag Anspruch auf 12 Arbeitstage Beurlaubung zwischen dem 16. Juli und dem 14. August. Ein frühzeitiger Rücksprache mit dem Lehrer ist empfehlenswert, um den Ferienaufenthalt zum Wunschtermin beginnen zu können.

Die Vergütung des Auszubildenden wird für die Lehrzeit weiter gezahlt. Wird der Unterricht ganz oder teilweise an einem schulischen Tag abgesagt, entsteht eine Arbeitspflicht, wenn dies unter Beachtung des Zeitbedarfs (Reisezeit zwischen beruflicher Schule und Betrieb) sinnvoll ist. Die Lehrberechtigten müssen die Vergütung des Lehrlings während der Zeit des Besuchs der beruflichen Schule weiterzahlen. Übersteigen diese Aufwendungen die Summe Ihrer Lehrlingsvergütung, so hat der Ausbildungsberechtigte die Differenzbeträge zu entrichten.

Besucht man eine kursbedingte oder jahreszeitlich bedingte Berufsfachschule, so darf man während des eigentlichen Kursbesuchs oder der jahreszeitlichen Berufsfachschule nicht im Unternehmen tätig sein. Der ÖGJ verlangt, dass der Auftraggeber die kompletten Internatsgebühren sowie die Weiterzahlung Ihrer Lehrlingsvergütung übernimmt. Ein Ausbildungsvertrag wird für die Zeit der für den Ausbildungsberuf festgelegten Ausbildungszeit abgeschlossen.

In einem Ausbildungsberuf ist die Ausbildungsdauer in der Ausbildungsberufsliste angegeben und liegt zwischen 2 und 4 Jahren. Im Falle der gleichzeitigen Berufsausbildung in zwei Ausbildungsberufen entspricht die Gesamtausbildungszeit der halben Gesamtzeit der beiden festen Ausbildungsberufe zuzüglich eines Jahres; die Gesamtausbildungszeit darf vier Jahre nicht übersteigen.

Zertifikate, mit denen der Erfolg der Allgemeinbildung an höheren oder beruflichen Mittel- oder Hochschulen belegt und abgeschlossene Schulzeiträume die Ausbildungszeit ablösen oder auf die Ausbildungszeit anrechenbar gemacht werden können (dadurch Verkürzung der Ausbildungszeit). Der Auszubildende verstirbt; der Lernberechtigte und es gibt keinen Ausbildner, es sei denn, er wird unverzüglich ernannt; die Registrierung des Ausbildungsvertrages wird gesetzlich verneint oder die Aufhebung der Registrierung des Ausbildungsvertrages wurde gesetzlich angeordnet;

der/die befugte Auszubildende ist nicht mehr berechtigt, die Aktivität, in der der/die Auszubildende geschult wird, auszuüben oder der/die befugte Auszubildende aus der Lehrlingsausbildung auszuschließen; der/die Auszubildende besteht die Abschlusslehrprüfung und das Ende des Ausbildungsverhältnisses tritt am Ende der Prüfungswoche ein. Sowohl Sie als auch der Ausbildungsberechtigte können das Ausbildungsverhältnis während der ersten drei Monaten (Probezeit) unilateral kündigen; wenn der Auszubildende in diesen ersten drei Monaten seine Pflichtschule an einer kursgebundenen Berufsfachschule absolviert, können sowohl der Ausbildungsberechtigte als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis während der ersten sechs Ausbildungswochen im Betrieb (auf der Ausbildungseinrichtung) unilateral und unbegründet aufheben.

Andernfalls ist - abgesehen von einer gütlichen Vorzeitigkeit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - eine Vorzeitigkeit nur aus den genannten Beweggründen zulässig. Vorraussetzung für die Liquidation ist die Rechtsgültigkeit der Textform und bei jugendlichen Auszubildenden die Einwilligung des Rechtsvertreters. Begründungen, die den Auszubildenden zum Anspruch auf vorzeitiges Erlöschen der Lehre berechtigen: wenn der Auszubildende sich des Raubes, der Unterschlagung oder einer anderen kriminellen Tat schuldig gemacht hat oder der Auszubildende für mehr als einen Kalendermonat, mit Ausnahme der Untersuchungshaft, inhaftiert ist; wenn der Auszubildende den Auszubildenden, seine Mitarbeiter oder Haushaltsmitglieder wortgetreu oder wortgetreu beschimpft oder gefährdet hat.

  • wenn der Auszubildende trotz mehrfacher Abmahnung die Berufsschule nicht besuchte oder gegen seine Pflichten verstieß oder verstoßen hat; wenn der Auszubildende ohne Genehmigung des befugten Auszubildenden ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis an andere verriet oder ausnutzt oder eine seiner Berufsausbildung abträgliche Nebenbeschäftigung ausübt oder ohne Einverständnis des befugten Auszubildenden eine Tätigkeit in seiner Berufsausbildung für Dritte ausübt und dafür eine Vergütung einfordern kann; wenn der Auszubildende seinen Ausbildungsplatz ohne Einverständnis verläßt; wenn der Auszubildende außerstande wird, die Berufsausbildung zu absolvieren.

Begründungen, die den Auszubildenden zur frühzeitigen Kündigung der Ausbildung berechtigen: falls der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis nicht ohne Gesundheitsschäden fortführen kann; wenn der befugte Auszubildende mehr als einen Kalendermonat in Gewahrsam genommen wird, es sei denn, es wurde ein handelspolitischer Vertreter (Geschäftsführer) oder ein Instruktor ernannt; wenn der befugte Auszubildende zur Erfüllung seiner Pflichten nicht mehr in der Lage ist; wenn der Betriebstätigkeit oder die Werkstatt dauerhaft in eine andere Stadt verlagert wird und dem Auszubildenden eine längere Reise zum Ausbildungszentrum unzumutbar ist, wenn der Auszubildende seine Ausbildung an den Nagel hängte.

Wird das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich gekündigt, ist eine gerichtliche oder gerichtliche Bestätigung oder eine Bestätigung einer Arbeiterkammer (AK) einzureichen, dass der Auszubildende über die Regelungen zur Beendigung und vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses informiert worden ist. Ziel der Abschlussprüfung ist es, zu ermitteln, ob Sie die für den jeweiligen Ausbildungsberuf notwendigen Fähigkeiten und Erkenntnisse erworben haben und ob Sie die für den Ausbildungsberuf spezifischen Aktivitäten professionell durchführen können.

Der Lehrabschluss ist in eine praxisnahe und eine Theorieprüfung unterteilt und setzt sich aus einem schriftlich und einem mündlich abgehaltenen Teil zusammen. Die für die Praxisprüfung erforderlichen Unterlagen sind dem Prüfungsbewerber bei erstmaliger Aufnahme der Lehrlingsprüfung unentgeltlich zur Verfuegung zu stellen. Der Antrag auf Aufnahme in die Lehrlingsprüfung muss bei der für den Ausbildungsbetrieb des Auszubildenden ( "Ausbildungszentrum") verantwortlichen örtlichen Lehrlingsvertretung nicht früher als sechs Kalendermonate vor dem Ende der angegebenen Ausbildungszeit gestellt werden.

Das Ausbildungsamt muss über den Bewerbungsantrag und den Prüfungszeitpunkt beschließen. Auszubildende, die die Berufsfachschule mit Erfolg absolviert haben, können ab Anfang ihres letzen Ausbildungsjahres die Aufnahme in die Abschlussprüfung und die Abschlussprüfung der Lehre verlangen, wenn der Lehmberechtigte im Aufnahmegesuch für die Abschlussprüfung einer frühzeitigen Lehrprüfung zustimmt oder wenn das Lehrauftragsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wurde oder vor dem Ende der tarifvertraglichen Ausbildungszeit beendet wird.

Bei Nichtbestehen der Lehrprüfung kann die abschließende Lehrlingsprüfung erneut durchgeführt werden. Bei erfolgreichem Abschluss einer Lehrberufsabschlussprüfung kann eine zusätzliche Prüfung in einem damit zusammenhängenden Lehrauftrag absolviert werden. Bei einem verbundenen Ausbildungsberuf, dessen feste Ausbildungszeit größer ist als die des Ausbildungsberufs, ist der Nachweis einer Erwerbstätigkeit im Ausbildungsberuf oder im damit verbundenen Ausbildungsberuf zumindest bis zur Unterdeckung der für den betreffenden Ausbildungsberuf festgesetzten Ausbildungszeit zu erbringen.

Das Zusatzexamen bezieht sich im Wesentlichen auf die Themen der Praxisprüfung und wird als Abschlussprüfung für den betreffenden Ausbildungsberuf angesehen. Nach Bestehen der Abschlusslehrprüfung muss Ihnen das Ausbildungsamt eine Prüfungsbescheinigung ausstellen, die die Bewertung des Untersuchungsergebnisses der Abschlusslehrprüfung enthält. Die Ausbildungsstelle muss auf Ihren Wunsch hin einen Ausbildungsbrief in Gestalt eines entsprechenden Zertifikats ausstellen.

Der Ausbildungsbrief bescheinigt die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses und den erfolgreichen Abschluss der Lehrstellenprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf, bei der Beurteilung der Abschlussprüfung mit Unterscheidung auch dieser. Die Lehrberechtigten müssen nach Ablauf oder vorzeitigem Abbruch der Lehre auf eigene Rechnung eine Bescheinigung (Lehrbescheinigung) ausstellen. Dieser Nachweis muss Informationen über den Ausbildungsberuf und Kalenderinformationen über die Ausbildungsdauer beinhalten; Informationen über die erlernten Fähigkeiten und Wissen können ebenfalls beigefügt werden.

Informationen, die dem Auszubildenden den Fortgang des Prozesses behindern können, sind unzulässig. Der Lehrabzugsberechtigte ist nach Ablauf der Ausbildungszeit prinzipiell dazu angehalten, den Lehrauszubildenden für weitere 3 Monaten zu engagieren. Sollten Sie nur die Hälfte der Ausbildungszeit oder weniger im Unternehmen abgeschlossen haben, ist der bevollmächtigte Erzieher dazu angehalten, Sie für weitere 1,5 Monaten zu engagieren.

Bei bestandener Abschlussprüfung während der Ausbildungszeit läuft die Lehre am Tag der Prüfungswoche zu Ende. Das Ausbildungsamt ist verantwortlich für die Kontrolle der Lehrausbildung, um die Erfüllung der Ausbildungsvoraussetzungen zu gewährleisten. Das Ausbildungsamt hat die innerbetriebliche Weiterbildung zu beaufsichtigen und dabei besonders auf die Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu achten.

Mütter / Väter müssen ihren Lehrern den ersten Teil des Erziehungsurlaubs mindestens 8 Woche nach der Entbindung ankündigen. Erfolgt die Einberufung des Arbeitnehmers zur Teilnahme, zur Ausbildung oder zum zivilen Dienst im Rahmen der Aufbewahrungspflicht, so wird diese für die Zeit der Teilnahme, der Ausbildung oder des zivilen Dienstes abgebrochen. Ist ein nahestehender Verwandter im gleichen Haus krank und pflegebedürftig, haben die Mitarbeiter (einschließlich Auszubildende) Anspruch auf Betreuungsurlaub bis zur Höhe der regulären Wochenarbeitszeit pro Geschäftsjahr.

Aufgrund des Rechtsanspruchs auf eine Pflegeberechtigung reicht es, den Auftraggeber über die Reklamation zu benachrichtigen. Wenn Sie krankheitsbedingt an der Arbeit gehindert werden, muss der Auftraggeber Ihnen die Vergütung des Auszubildenden für einen bestimmten Zeitraum weiterzahlen. Sie erhalten vier vollwertige Lehrlingsvergütung und weitere zwei Kalenderwochen die Differenzbeträge zwischen der Lehrlingsvergütung und dem Lohnfortzahlung.

Im Falle einer weiteren Krankheit innerhalb desselben Ausbildungsjahres für die ersten drei Tage der vollen Lehrlingsvergütung. Höchstens sechs weitere Arbeitswochen lang, die Abweichung zwischen Lehrlingsvergütung und Lohnfortzahlung bei Krankheit.

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