Pflegerecht
BetreuungsrechtAnwalt Dr. Johannes Groß unterhält den kostenfreien Online-Informationsdienst zum Betreuungsrecht www.pflegerechtsberater.de. Der Betreuungsanspruch beinhaltet zum einen den Anspruch der Versicherungsnehmer aus der Kranken- und Pflegesicherung.
Ziel ist die Geltendmachung der Versichertenansprüche bei Ablehnungsentscheiden der Versicherer, vor allem bei der Hauskrankenpflege und bei pflegebedürftigen Personen. Herr Dr. Johannes Groß berät Versicherungsnehmer gegenüber den Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern vor allem bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche: Für Leistungserbringer (ambulante und stationäre Einrichtungen ) liegt der Schwerpunkt auf der Betreuung und Repräsentation gegenüber Kranken- und Pflegeversicherungsträgern, Sozialeinrichtungen und Hausaufsicht.
Die Rechtsanwältin Dr. Groß berät die Leistungsträger gegenüber den Versicherern vor allem bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche: Weitere kostenfreie Auskünfte zum Sozial- und Betreuungsrecht unter www.pflegerechtsberater.de.
Betreuungsrecht
Der Inhalt des Betreuungsrechts ist nirgends so richtig festgelegt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zum einen pflegerische Fächer nicht zur Ausbildung von Fachanwälten im medizinischen Recht gehören und zum anderen kein Spezialanwältin für Pflegerecht existiert. Unsere auf Medizin- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte befassen sich in größerem Maße mit Fällen aus dem ganzen Bereich des Pflegerechts, das gemäß unserer Beratungstätigkeit folgendes umfasst: Dienstleistungsrecht (Patient gegen Pflege und Krankenversicherung), z.B. Einstufung in die Pflegeebene, Gegensätze gegen Leistungsverweigerungen, z.B. Intensivmedizin, Pflegeliege, Behandlungsstuhl, Rollstuhl, Pflegebeihilfe, Pflegepersonalrecht, etc.
Entschädigungsvereinbarungen SGB XI und SGB V, Unterstützung bei Pflegesatz-Verhandlungen und Entschädigungsvereinbarungen, Regressfragen, Einwendungen und Beschwerden gegen Mängelrügen von Güteprüfungen, Zwischenbescheide und Beschwerden an das Arbeitsgericht gegen Transparenzberichte, MDK-Prüfungen, Schadenersatzkonflikte, Pflegesätze, Zeitausgleichsverträge und vieles mehr. Homecare-Recht (Pflegeeinrichtung oder Hauswirt gegen Heimaufsichtsbehörden und Krankenkassen), z.B. Verfahren gegen Zustandsbewertungen durch Heimaufsichtsbehörden, Strafverteidigung und Verwaltungsstrafen, Erstellung rechtssicherer Verträge für das betreute Leben, ambulantes Wohnen, Hausverträge einschließlich Gehaltserhöhungen, Investitionskostenanzeigen, aktienrechtliche Regelungen, Sondermietrecht (WBVG....) und vieles andere mehr.