Meine rechte und Pflichten als Lehrling

Rechte und Pflichten als Lehrling

über die Rechtslage finden Sie zum Beispiel in der Broschüre "Ich kenne meine Rechte. Übersicht Sie haben als Lehrling nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Wissen Sie, wie hoch das Gehalt während der Ausbildung ist? Was ist die Dauer der Erprobung? In welchen Fällen kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden?

Umfassende Angaben zur Rechtslage finden Sie beispielsweise in der Informationsbroschüre "Ich weiß um meine Rechte. Lehrlingsgesetz von A bis B ( "PDF"), veröffentlicht von der Kommission Jugend des Bundes der Gewerkschaften.

Das Vertragswerk enthält wesentliche Regelungen wie Löhne, Prämien (z.B. dreizehnter Monatsgehalt, Spesen), Abzüge vom Gehalt, Krankengeld etc. Für Auszubildende gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften/Berufsverbände) und Unternehmer haben sich in einigen Bereichen auf einen so genannter Kollektivarbeitsvertrag (GAV) verständigt. Wenn Sie das Gefuehl haben, dass Sie zu wenig verdienen oder dass etwas anderes mit Ihrem Arbeitsvertrag nicht in Ordnung ist, vergleichen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit den Vorschlaegen der Berufsgenossenschaft/Gewerkschaft.

Sprechen Sie mit anderen Mitarbeitern und vergleichen Sie Ihr Gehalt, Ihren Arbeitsvertrag etc. mit ihnen. Achten Sie auf das Gesprächsthema mit dem Lehrer. Wenn Sie keine Übereinkunft erzielen können, wenden Sie sich an die Gewerbeaufsicht Ihres Kantons. Informationen zu Löhnen und Anschriften finden Sie ebenfalls hier. Wenn Sie das Gefuehl haben, dass Sie nicht richtig oder unzureichend geschult sind, lesen Sie den Lehrplan und sprechen Sie mit dem Lehrer.

Nur wenn das Telefonat mit dem Lehrer nichts nützt, wird der Ausbildungsberater kontaktiert. Wenn Sie zu viel Arbeit haben, notieren Sie sich die Arbeitszeiten. Sprechen Sie mit dem Lehrer. Wenn Sie nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit dem Personalausschuss Ihres Unternehmens (falls vorhanden) oder wenden Sie sich an den Schulungsberater.

Sprechen Sie früh mit dem Lehrer und Ihren Arbeitskollegen. Im Ausbildungsvertrag ist die Dauer der Bewährungszeit festgelegt. Beide Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) können während der Bewährungszeit den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von sieben Tagen auflösen. Der Versuchszeitraum darf nicht weniger als einen und nicht mehr als drei Monaten betragen.

Ist während der Bewährungszeit nichts im Ausbildungsvertrag enthalten, gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten. Mit einem eidg. Fachausweis endet die 2-jährige Berufsausbildung. Wer im ersten Jahr gut abschneidet, kann mit einem Befähigungsnachweis in die Grundausbildung wechseln. Die Berufsausbildung wird auch als Lehrlingsausbildung bezeichnet. Ob Sie den Befähigungsnachweis/Berufslizenz erhalten, hängt vom Berufsqualifizierungsverfahren ab.

Bei jedem dieser Studiengänge basiert die halbe Ausbildung auf Berufserfahrung und die andere auf der Schulnote. Die Lehrlingsausbildung wird für die ganze Ausbildungsdauer geschlossen. Sie kann nach der Bewährungszeit nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten auflöst werden.

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