Kindergeldanspruch Alter
Anspruch auf Kindergeld AlterBeim Kindergeld ist zu berücksichtigen, dass dieses nur für maximal 6 Monaten (bisher 4 Jahre) nachträglich gewährt werden kann. Darüber hinaus gibt es Steuerfreibeträge für Kleinkinder, die für das Jahr 2017 von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Darin enthalten sind die Kinderzulage von 2.358 EUR (ab 2018: 2.394 EUR) und die Zulage von 1.320 EUR pro Erziehungsberechtigtem für den Betreuungs-, Bildungs- oder Weiterbildungsbedarf des jeweiligen Vaters.
Das bedeutet, dass 4.716 EUR (ab 2018: 4.788 EUR) und 2.640 EUR für ein gemeinsam veranlagtes Elternteil abzugsfähig sind. Diese werden im Entstehungsjahr des Babys pro rata temporis ab dem Geburtsmonat errechnet. Der Lebensunterhalt eines jeden einzelnen Schülers wird entweder durch das Erziehungsgeld oder durch die Steuerfreibeträge für das Kind von der Steuer befreit.
Bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung überprüft das Steueramt selbstständig, ob die Anerkennung von Kinderfreibeträgen oder des Kindergeldes für die Erziehungsberechtigten vorteilhafter ist. Liegt die Steuererleichterung aufgrund der Kinderfreibeträge über dem Kindergeldanspruch, wird die Differenz im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet bzw. ausbezahlt. In der Regel werden Kinderzulagen und Steuerfreibeträge für Jugendliche unter achtzehn Jahren gezahlt.
Bei volljährigen Kindern sind diese Leistungen noch bis zum Alter von z. B. 25 Jahren möglich, wenn sie sich in einer beruflichen Erstausbildung befanden. Falls ein Kinde während seines Studiums oder seiner Ausbildungszeit den Grundwehr- oder Gemeindedienst absolviert hat, wird der Anspruch um die Zeit des Grundwehr- oder Gemeindedienstes verlänger.
Ausgenommen von der Altersbegrenzung sind jene Personen, die aufgrund einer physischen, psychischen oder emotionalen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, sofern die Beeinträchtigung in der Regel vor dem vollendeten Alter von fünfundzwanzig Jahren auftritt. Als Kind gelten auch solche Personen, bei denen die Invalidität vor dem Stichtag der Entstehung der Invalidität vor dem Stichtag des Erwerbs vor dem Stichtag des Erwerbs vorgangs bereits im Alter von fünfundzwanzig Jahren, jedoch noch nicht im Alter von siebenundzwanzig Jahren aufgetreten ist.
Jeder Erziehungsberechtigte bekommt die halbe Kinderzulage. Das Kindergeld des anderen Elternteiles kann auf Wunsch des einen Elternteiles auf ihn übergehen, wenn nur er - aber nicht der andere Vater - im Grunde genommen seiner Verpflichtung zur Unterstützung des Kindes oder des anderen Elternteiles nachgekommen ist, z.B. wegen fehlender eigener Mittel nicht für den Unterhaltsanspruch.
Der Nachweis der Anforderungen muss durch den antragstellenden Vater erbracht werden. Der Transfer des Kindergeldes hat immer auch den Transfer des Betreuungs-, Bildungs- oder Ausbildungsbedarfs zur Folge. Entsprechen die Erziehungsberechtigten nicht den Anforderungen für eine gemeinsame Beurteilung (z.B. weil sie nicht verheiratet, scheiden oder dauerhaft von einander getrennt sind), kann der pflegende Vater, in dessen Heim das unterhaltsberechtigte Kind eingetragen ist, ungeachtet der Abtretung des Kindergeldes auf Gesuch hin nur die Hälfte des Kinderbetreuungs-, Bildungs- oder Ausbildungsbedarfs des anderen Erziehungsberechtigten erhalten, wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht beim anderen Vater eingetragen ist.
Dies ist jedoch nicht möglich, wenn der betreffende Erziehungsberechtigte (für den das betreffende Kind nicht registriert ist) Einspruch erhebt, weil er die Betreuungskosten übernimmt oder das betreffende Mitglied das betreffende Mitglied in nicht unerheblichem Maße regelmässig unterhält. Die fachliche Aufsicht über den Ausgleich der Familienleistungen liegt bei der Bundeszentralanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BZSt). Sie sorgt im Zuge der technischen Aufsicht dafür, dass die Familienversicherungen die Bestimmungen zum Erziehungsgeld beachten und ihre Aufgabe angemessen wahrnehmen.