Internetrecht
OnlinerechtMit nur einem einzigen Leitfaden erhalten Sie alle für die Praxis relevanten Internet-Themen: Hervorragend für Fachanwälte für IT-Recht und Presserecht sowie für juristische Abteilungen von Medienunternehmen einsetzbar. Zielgruppen: Fachanwälte für IT-Recht und Presserecht, Juristen aus Medienunternehmen.
Internet Law - Anwaltskanzlei Lenné
Wir betreuen unsere Klienten immer wieder bei Fragestellungen rund um das Recht im Intranet. Ein kleiner Auszug aus unseren Fällen: Sie haben über das Web Filesharing heruntergeladen eingenommen? Im Falle einer Verwarnung werden Sie zur Unterlassungserklärung und zum Schadenersatz zwischen 450,- und 2.000,- Euro auffordern.
Allerdings sind vorgefertigte Abmahnungen nahezu immer viel zu weit reichend und sollten in jedem Falle mit Unterstützung eines Anwalts adaptiert werden. Die Schadenersatzforderungen sind nahezu immer zu hoch gesteckt. Weil auch nach der Bezahlung der Waren noch nicht einmal eine Lieferung erfolgt ist. Wir können auf jeden fall weiterhelfen. Setzten Sie dem Händler eine Nachfrist von einigen Tagen, um die Produkte zu versenden.
Sollte die Zahlungsfrist ohne Rücksprache mit dem Händler ablaufen, werden wir Ihnen bei der Rückabwicklung behilflich sein. Selbst in solchen Situationen konnten wir immer wieder mitwirken. Es gibt viele Vorschriften, die beim Kauf von Waren über das Netz zu befolgen sind: Selbst in solchen Situationen werden immer wieder Warnungen ausgesprochen und Unterlassungsaufforderungen gestellt. Ich helfe dir, dich zu verteidigen.
Bezahlen Sie nicht, auch wenn Ihnen ein Rechtsanwalt geschrieben hat. Meistens besuchen Sie eine anscheinend sinnvolle Website, ohne zu merken, dass irgendwann im Kleinformat von den Druckkosten und Vertragskonditionen die Rede ist. Sie erhalten nach einigen Tagen eine Abrechnung über ein Jahresabonnement zur Inanspruchnahme eines der auf der Website angebotene Dienste. Selbst wenn Sie gemahnt werden, Inkassounternehmen oder Anwälte Ihnen schriftlich mit Strafverfolgung und Schufa-Einträgen gedroht haben, sollten Sie bei Verdacht auf Missbrauch nicht zahlt.