Hochschule
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Die Hochschulbildung ist eine Umleitung zu diesem Aufsatz. Für die Fachzeitschrift The Higher Education. Universität ist der Sammelbegriff für Institutionen im Tertiärbereich. Unterschieden wird zwischen wissenschaftlichen, wissenschaftlichen Universitäten mit Promotionsberechtigung, wissenschaftlichen und anwendungsorientierten, künstlerischen und wissenschaftlichen, kreativen und wissenschaftlichen oder künstlerischen Universitäten. Sie dient der Förderung von Wissenschaft und Kunst durch Wissenschaft und Unterricht sowie Berufsausbildung (Studium) und Weiterbildungen (Weiterbildung).
Eine Universität ist im engen Sinne eine Institution, die forscht und damit neue Erkenntnisse generiert, naturwissenschaftliche Lehren (Studium und Fortbildung ) erteilt und Hochschulabschlüsse vergibt. Die Universitäten bieten im Bologna-Prozess graduierte Bachelor- und Masterstudiengänge an, die die früheren Diplom- und Magisterstudiengänge weitestgehend auflösen.
Ein besonderes Hochschulstudium zeichnet eine Fernlernuniversität oder ein Fernstudiumskolleg aus. Es gibt neben den öffentlichen Universitäten auch Privatuniversitäten. In den meisten Ländern ist die Rechtsstellung der Universitäten durch ein besonderes Gesetz über die Hochschulbildung reguliert. Das Hochschulwesen ist in der BRD Sache der Bundesländer und wird durch deren Hochschulrecht reguliert. Im Zuge der Föderalismus-Reform soll das Bundesrahmengesetz für das Hochschulwesen, das bisher Rahmenbedingungen für die Bundesländer geschaffen hat, erlöschen.
Mit der Zeit (in Kooperation mit dem entsprechenden Bundesland) haben sich Universitäten verschmolzen, spezialisierten oder umbenannten. Als Beispiel seien hier die Technischen Universitäten genannt, die 1946 zum ersten Mal in "Technische Universität" umfirmiert wurden, wie zum Beispiel die Berlin. Seit einigen Jahren nennen sich viele "Fachhochschulen" "Universitäten" mit dem Fachbereich, z.B. "Wirtschaftsuniversität", "Technische Universität" usw. oder generell "Fachhochschule (HAW)".
Sie tragen auch den englischen Namen University[1] oder University of Applied Sciences (wörtlich übersetzte Fachhochschule). Der Grund dafür ist, dass in den angloamerikanischen Ausbildungssystemen unter dem Namen Hochschule jene Einrichtungen verstanden werden, die ein postgraduales Studium bieten, das in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel den Universitäten und nicht nur der Universitätsform "Universität" gleicht.
Heute sind die Lehrerbildungsuniversitäten (1971 aus den Erziehungsakademien der BRD hervorgegangen) selbstverwaltete pädagogische Fachhochschulen mit unbeschränktem Promotions- und Habilitationsberechtigung. 2 ] In den 1970/80er Jahren wurden sie entweder in die Universität der Bundesländer integriert oder - wie in Baden-Württemberg - in eigenständige Bildungseinrichtungen mit Hochschulstrukturen umgestaltet.
Ein einziger Hochschullehrer betreuen zurzeit durchschnittlich 52 Studierende. Danach hält der Wissenschaftliche Rat eine Verbesserung der Lehrtätigkeit an den universitären Einrichtungen, vor allem an den Fachhochschulen, für notwendig. Die Universität setzt sich aus Lehrstühlen zusammen. Die Universität wird von einer Universitätsleitung mit einem Pfarrer oder Präsidenten und in der Regel einem Bundeskanzler geleitet.
Hinzu kommen eine universitäre Zentralverwaltung, der Akademische Senat und die zentralen Serviceeinrichtungen der Universität wie die Universitätsbibliothek, das Computerzentrum, die Zentralstelle für Studentenberatung, der Career Service- und das Akademische Auslandsamt. 2. Studierende, die an einer Universität eingeschrieben sind, stellen je nach nationaler Gesetzgebung die Studentenschaft dar. Die Studierendenwerke sind in der Regel für den Betreiben von Kantinen und Studentenwohnheimen, für die Administration des BAföG und für andere Dienstleistungen im universitären Bereich verantwortlich.
Verwaltungs- und Handelsakademien (VWA) sind auch Einrichtungen des quaternären Bildungssektors und keine Universitäten. Die Studienabschlüsse Bachelor und Master werden seit der Umstellung auf die DH Baden-Württemberg im Jahr 2006 zuerkannt. Nach wie vor gibt es kein Recht zur Promotion. Georg Turner: Universität zwischen Imagination und Realität. Über die Universitätsreformgeschichte im vergangenen Jahrhundert, Berlin 2001.