Förderung der Beruflichen Weiterbildung
WeiterbildungsförderungFür wen ist die Förderung bestimmt?
Gesellschaften, die im Bundesland Brandenburg eine ständige Niederlassung im Sinn von 12 Steuergesetzbuch haben, sowie Selbständige und Einzelfirmen, die im Bundesland Brandenburg der Einkommensteuer unterliegen oder eine ständige Niederlassung mit wenigstens einem Arbeitnehmer im Bundesland Brandenburg haben. Gefördert werden können Aufwendungen für einzelne und berufsunabhängige Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Prüfungskosten in einer Größenordnung von bis zu 50 Prozent der gesamten zuschussfähigen Auslagen.
Die Förderung pro Gesuch ist auf maximal 3000 EUR beschränkt (Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigung, Pkt. II.1 der Richtlinie). Anspruchsberechtigt sind Aufwendungen für außerbetriebliche Fortbildungsleistungen einschließlich Prüfungskosten für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassung im Bundesland Brandenburg arbeiten, Freiberufler und Einzelunternehmer, die im Bundesland Brandenburg der Einkommensteuer unterliegen oder eine Niederlassung mit wenigstens einem Arbeitnehmer im Bundesland Brandenburg haben.
Zusätzlich sind die im Betrieb arbeitenden Eigentümer förderungswürdig. Ausbildungsmaßnahmen können mit bis zu 50% der gesamten zuschussfähigen Kosten pro Bewerbung gefördert werden. Es können maximal 10 verschiedene Fortbildungsmaßnahmen pro Bewerbung gefördert werden (Weiterbildung in Betrieben, Punkt II.2 der Richtlinie). Teilnahmeberechtigt sind Aufwendungen für außerbetriebliche Weiterbildungsangebote einschließlich Prüfungskosten für berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Freiwillige öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendfürsorge im Bundesland Brandenburg.
Es können maximal 10 verschiedene Fortbildungsmaßnahmen pro Bewerbung gefördert werden. Weiterbildungen in der staatlichen und kostenlosen Kinder- und Jugendfürsorge, Punkt II.4 der Richtlinien. Der Klassifikation von staatlichen und unabhängigen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen liegt die Unternehmensklassifikation zugrunde. Ausgenommen von der Förderung: Darüber hinaus sind Trainings an bereits im Produktpreis enthaltenen oder im Servicevertrag verbindlichen Erzeugnissen ausgenommen.
Lehrlinge, Studenten (Ausnahme: Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit lernen, können nach Punkt II.4 der Direktive unterstützt werden, wenn die anderen Zulassungsvoraussetzungen erfuellt sind). Land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Förderung der oben erwähnten Finanzierungselemente kann einmal pro Kalenderjahr durchgeführt werden. Förderfähig sind nur Ausbildungsmaßnahmen, die bis zum Stichtag 30. September 2021 abgeschlossen sind.
Geringfügige Begrenzungen und Höchstsätze für die Förderung finden Sie im Text der Verordnung. Bei Fördermitteln für die Durchführung des Leistungspakets für Siedlung, Ausbau und Sanierung (Punkt II.5 der Richtlinie) ist die Wirtschaftförderung Brandenburg mbH, Koordinierungsstelle für Siedlung und Ausbau bei den Landesämtern zur Sicherung von Fachkräften, vor Einreichung des Antrags zu ersuchen. Bewerbungen nach Punkt II.6 der RL zur Erarbeitung innovativer, beispielhafter Weiterbildungskonzepte können zu zwei Terminen pro Jahr gestellt werden.