Energierecht
Elektrizitätsgesetz3 des Gaswirtschaftsgesetzes legt auch das Bestreben einer umweltgerechten Erdgasversorgung fest. In Österreich gab es zu Anfang der Liberalisierungsphase, die auf der Basis der Vorgaben der EU stattfand, noch ein hohes Maß an Monopol- und Oligopolstrukturen. Allerdings musste auf der Basis der Richtlinie 2003/54/EG auch der Strommarkt in Österreich für alle Endkunden und auf der Basis der Richtlinie 2003/55/EG der Erdgasmarkt bis zum 01.07.2007 liberalisiert werden.
Das Energiewirtschaftsrecht in Österreich ist aufgrund der verschiedenen Kompetenzbasis in der Österreichischen Verfassung in Bundes- und Landesrecht aufgeteilt (Fragmentierung). Nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsätze 10 und 12 B-VG ist der Verband in bestimmten Bereichen und in der Grundgesetzgebung nach Artikel 12 Absatz 5 B-VG ( "sofern es sich nicht um Artikel 10 handelt") kompetent und hat ein letztes Rückgaberecht nach Artikel 12 Absatz 3 B-VG.
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 B-VG sind die Länder für alle Belange zuständig, die nicht explizit dem Staat übertragen sind.