Berufsbildungsgesetz für Auszubildende
AuszubildendengesetzLehrer, Ausbilder und Berufsberater.
Seit 2013 hat jeder, der Auszubildende ganzheitlich begleiten und begleiten möchte, die Chance, sich am Institute for Educational Coaching, das aus drei Bausteinen zusammengesetzt ist, zum Ausbildungsberater zu qualifizieren: Wichtigstes Auszubildendengesetz ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Mit dem Berufsbildungsgesetz wird die berufliche Bildung in Deutschland geregelt. Das Berufsbildungsgesetz hat mit der Einführung der Berufsausbildungsvorbereitung im Jahr 2002 seine erste große Wende erfahren.
Seitdem wird das Berufsbildungsgesetz zum Teil auch auf junge Menschen in der Berufsvorbereitung angewendet (§ 26 BBiG). Die erste große Berufsbildungsreform fand am 01.04.2005 statt. Die meisten Neuerungen waren Strukturveränderungen: - Die Berufsbildung wurde internationaler gestaltet - nach 1 MBiG können nun auch Teilbereiche der Berufsbildung im Inland absolviert werden.
Die Bescheinigung der verantwortlichen Behörden wird auf Wunsch des Auszubildenden auch in Französisch und Englisch übersetzt (§ 37 BBiG). - Die Lernflächen in der Berufsbildung wurden um weitere berufsbildende Einrichtungen ergänzt (§ 2 BBiG). Ursächlich hierfür war, dass immer mehr Ausbildungen außerhalb des Unternehmens von Fremdanbietern durchgeführt werden. Die erweiterte Abschlußprüfung galt seitdem vor allem für Ausbildungsberufe in der Metall- und Elektroindustrie.
- Für alle Trainees gilt die erweiterte Testphase. Auch die Berufsausbildung in Teilzeit ( 8 BBiG) wurde neu eingeführ. Eine Regelung der Arbeitszeiten und Ferien für Auszubildende gibt es im Rahmen des Ausbilderprogramms nicht. Die folgenden Absätze des Berufsausbildungsgesetzes sind für die Betreuung der Praktikanten von Bedeutung. Nach § 7 des Gesetzes über die Berufsausbildung können die Länder Anrechnungsregeln für die Anrechnung beruflicher Leistungen, z.B. ein Berufsausbildungsjahr (BGJ), ausstellen.
Der Schulungszeitraum wird dann gemäß 7 GBiG angemessen gekürzt. Dem Auszubildenden steht daher die entsprechende erhöhte Ausbildungsbeihilfe zu. Nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes kann die Weiterbildung aus unterschiedlichen Motiven gekürzt werden. Ein Verkürzen der Schulzeit ist z.B. durch einen allgemeinen Schulabschluss möglich. Eine bereits absolvierte berufliche Bildung kann ebenfalls eine Kürzung um 12 Monaten begründen.
Im Falle eines Ausbildungsplatzwechsels wird die im gleichen Ausbildungsberuf bereits absolvierte Lehrzeit in der Regel vollständig angerechnet. Nach § 8 BIBiG kann die Wochenausbildungszeit für die berufsbegleitende Weiterbildung auf bis zu 25 Std. reduziert werden, ohne dass die Gesamtdauer der Weiterbildung erhöht wird. Nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes können nur Auszubildende eine Erweiterung ihrer beruflichen Bildung zum Beispiel wegen einer längeren Krankheit während ihrer beruflichen Laufbahn beantrag.
Sollte eine Nachfrist wegen unzureichender Schulung erforderlich sein, können Schadenersatzansprüche gegen den Trainer erwachsen. Nach §§ 10-12 des Berufsbildungsgesetzes muss vor Ausbildungsbeginn ein Lehrvertrag abgeschlossen und der verantwortlichen Dienststelle mitgeteilt werden. Im Schulungsvertrag sind Informationen über den Schulungsort und die Schulungsdauer enthalten. In den Ausbildungsverträgen sind auch die Laufzeit der Bewährungszeit, die Entlohnung, die Arbeitszeit, die Urlaubsansprüche und die Kündigungsmöglichkeiten anzugeben.
Darüber hinaus ist gemäß 10-12 BGB ein innerbetrieblicher Qualifizierungsplan zu erstellen, der den Verlauf und die Ausbildungsinhalte der Ausbildung im betreffenden Ausbildungsberuf aufzeigt. Die Auszubildenden haben gewisse Aufgaben auf dem Lehrplatz, die in 13 des Berufsbildungsgesetzes festgelegt sind: Darüber hinaus sind die Auszubildenden gemäß 13 des § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes (BBiG) zur Verschwiegenheit über das Betriebsgeheimnis verpflichtet.
Nach § 14 des Berufsbildungsgesetzes haben Trainer auch gewisse Aufgaben. Oberste Pflicht: Der Trainer muss den Praktikanten nach Plan schulen und alle wesentlichen Fertigkeiten und Erkenntnisse des Ausbildungsberufs mitbringen. Weitere Verpflichtungen sind in 14 GBiG geregelt. Die Schulungsunterlagen sind vom Trainer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auszubildende muss zum Berufsschulbesuch ermutigt und das Zeugnisheft geprüft werden.
Er hat dafür zu sorgen, dass der Auszubildende am Ausbildungsort weder moralisch noch physisch in Gefahr ist. Nach § 15 des Berufsbildungsgesetzes haben Auszubildende das Recht auf Beurlaubung für die berufliche Bildung. Das Recht auf Beurlaubung besteht ungeachtet dessen, ob der Auszubildende noch in der Schule ist oder nicht.
Nach § 15 des Bundesdatenschutzgesetzes (BBiG) gibt es auch einen Freistellungsanspruch für die Prüfungsteilnahme. Hinsichtlich der Anerkennung der Berufsschulzeit für die Ausbildung gelten für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Sämtliche Aufenthalte in der berufsbildenden Schule und ggf. die im Unternehmen verbrachte Zeit sind anzurechnen, wenn der Kurs während der regulären Lehrzeit erfolgt.
Nach Abschluss der Ausbildung erhält jeder Auszubildende das Recht auf ein Zeugnis nach § 16 des Berufsbildungsgesetzes. Der Ausbildungsnachweis muss auf Wunsch des Auszubildenden nach 16 BPiG befähigt sein, d.h. er muss wohltätige Hinweise zur Leistung und zum Benehmen des Auszubildenden enthalten. Tipp: Auf können sich die Auszubildenden online und kostenfrei bewerben und bekommen umgehend einen Ausbildungsnachweis.
Trainer können auch den Trainingszertifikat-Generator verwenden. Die Ausbildungsbeihilfe ist im Vertrag geregelt. Nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes muss es zweckmäßig sein. Nach einem Grundsatzurteil darf die Entlohnung damit um nicht mehr als 20 Prozentpunkte unter dem normalen Tarifvertrag sein. Ausgenommen sind externe Schulungen. Der Ausbildungszuschuss nach 18 des Berufsbildungsgesetzes muss jedes Jahr erhöht werden.
Auszubildende haben auch dann einen Anspruch auf Weiterzahlung der Ausbildungsbeihilfe nach 19 BGB, wenn der Auszubildende anwesend ist, aber keine Weiterbildung absolviert. Nach § 20 des Berufsbildungsgesetzes erfolgt die Berufsausbildung mit einer Bewährungszeit. Gemäß 20 des § 20 BBiG können Trainer und Auszubildende während der Bewährungszeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
Nach § 21 des Berufsbildungsgesetzes erlischt das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablegen der Abschlußprüfung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuß. Wenn der Auszubildende die Untersuchung nicht bestanden hat, beendet sich die Schulung gemäß 21BiG am Ende der im Lehrvertrag festgelegten Ausbildungsdauer, es sei denn, der Auszubildende beantragt eine Nachfrist.
Nach § 22 des Berufsbildungsgesetzes kann die Berufsausbildung während der Dauer der Probezeit ohne Begründung in schriftlicher Form beendet werden. Auch nach der Bewährungszeit ist nur eine ausserordentliche Auflösung aus wichtigen GrÃ?nden möglich. Die eine Seite muss dabei in der Lage sein, schwerwiegende Anschuldigungen gegen die andere zu erheben, so dass eine Weiterführung der Schulung unzumutbar ist.
Darüber hinaus kann der Auszubildende gemäß 22BiG die Ausbildung regelmäßig kündigen, wenn er die Ausbildung abbrechen möchte. Im Berufsbildungsgesetz wird eine einvernehmliche Auflösung durch einen Aufhebungsvertrag nicht genannt, ist aber aufgrund anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften mit Zustimmung von Lehrlingen und Ausbildern trotzdem zu jedem Zeitpunkt möglich.
Nach § 23 des Berufsbildungsgesetzes können Auszubildende oder Trainer Schadenersatz geltend machen, wenn die andere Partei die vorzeitige Kündigung des Vertrages zu vertreten hat. Das ist nur der Fall, wenn der Vertrag nach Ablauf der Bewährungszeit gekündigt wird. Schadenersatzansprüche können auch dadurch begründet werden, dass der Auszubildende ohne Einhaltung einer Frist ohne ausreichenden Grund seine Tätigkeit im Unternehmen beendet und sich der Fortsetzung seiner Tätigkeit verweigert.
Daher sollte eine unangekündigte Auflösung durch den Praktikanten auf jeden Fall von Experten vorbereitet werden. Auszubildende und Trainer können nach Abschluss der Schulung eingestellt werden, wenn sie dem in den vergangenen sechs Ausbildungsmonaten zustimmen. Sind sich Auszubildende und Lehrlinge nicht einig und bleibt der Auszubildende auch nach Abschluss der Lehre im Unternehmen tätig, gilt für die weitere Arbeit § 24 Berufsbildungsgesetz.
Die Auszubildenden gelten dann als auf unbestimmte Zeit eingestellt und haben aufgrund der weiteren Arbeit ein mündliches Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Die §§ 10-23 des Berufsausbildungsgesetzes gelten auch für Teilnehmer an Berufsvorbereitungsmaßnahmen. Es darf nicht jeder trainieren, nähere Bestimmungen §§ 27-30 BBiG. Der Instrukteur muss über eine persönliche und fachliche Qualifikation für die Durchführung der Ausbildung verfügen.
Gegenwärtig ist die Verordnung über die Ausbildereignung (AEVO), die die Aus- und Weiterbildung von Ausbildern im Fachbereich der Industrie- und Handelskammer vorsieht, sistiert. In der Handwerkskunst erhält man das Recht, sich durch den Master-Abschluss zu bilden. Im Berufsbildungsgesetz ist auch die Aufnahme in die Zwischen-, Abschluss- und erweiterte Schlussprüfung geregelt. 45 Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes können Auszubildende aufgrund guter schulischer und betrieblicher Leistung (besser als 2,49) frühzeitig zur Abschlußprüfung aufgenommen werden.
Die Berufsbildungsgesetzgebung kann unter http://www.gesetze-im-internet. de. Das Herunterladen des Programms ist kostenfrei.