Ausbildungsvergütung Mindestsatz

Mindestsatz der Ausbildungsvergütung

Den Auszubildenden muss eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Die Ausbildung ist dual, die praktische Ausbildung erfolgt in der Kanzlei, die theoretische Ausbildung in der Berufsschule. Berater/in | Arbeits- und Sozialrecht. | Schulungsrecht. Eine entsprechende Ausbildungsvergütung ist an den Praktikanten zu bezahlen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält eine Ausbildungsvergütung für unangebracht, die mehr als 20% unter dem Tarifvertrag liegt Ausbildungsvergütung Das von den Büros von zuständigen (z.B. Industrie- und Handelskammern - IHK) häufig genannte Mindestsätze ist nicht bindend. Ausbildungsvergütung ist übrigens nach der herrschenden Ansicht "Erziehungsgeld" und kann daher nicht werden gepfändet

Grundsatzfrage - IHK-Prüfung im Allgemeinen

Im Titel steht: "Eine Grundsatzfrage " Ich möchte gerne wissen, warum die Beantwortung von Anfrage 14 "Kollektivvertrag" ist. Sie haben einen Haken im Kopf, denn wenn Sie meinen Beitrag noch einmal lesen, werden Sie sehen, dass ich den "Normalfall" tariflich und den "Sonderfall" nicht tariflich gebunden genannt habe. Für alle: Das Stichwort "angemessen" aus dem Rechtstext des Bundesgerichtshofs wurde vom Obersten Gerichtshof (BAG) festgelegt.

"Angemessen ", so das Urteil, bedeutet mind. 20% unter dem Zoll. Zurueck zu meinem Problem: Wenn ich Auszubildender bei der WEB2 AG bin, trifft weder auf die WEB2 AG noch auf mich ein Kollektivvertrag zu. Ich beginne dann als gewissenhafter Praktikant (ein Beispiel): - Ich gehe zum Boss und sage: "Boss, ich brauche mehr Geld" - Boss sagt "nee" - auf welcher rechtlichen Grundlage?

Sogar das Stichwort Kollektivvertrag kommt dann im Wortlaut nicht vor.

Berufsauswahl: Die RAK München

Viele Anwaltsbüros, insbesondere im Raum München, sagen, dass in letzter Zeit keine Praktikanten gefunden wurden oder dass der Praktikant kurz vor Beginn der Ausbildung ausgeschieden ist. Der Wettbewerb mit den anderen Lehrberufen im Bürosektor ist nach wie vor hart, die Zahl der Schüler wird immer rar. Was hältst du davon, wenn die eine oder andere Anwaltskanzlei einen Teilzeitpraktikanten aufnimmt?

Jugendliche mit Kinderbetreuungsaufgaben oder in Ausnahmefällen mit pflegerischen Tätigkeiten sind oft auf der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen. Erste Anlaufstelle ist die lokale Arbeitsvermittlung, die bei Bedarf gern passende Kandidaten findet. Der Münchner Anwaltsverein und die Agenturen für Arbeit München, Ingolstadt und Traunstein wollen die Möglichkeiten der berufsbegleitenden Ausbildung bei den Anwaltskanzleien fördern und massgeschneiderte Bildungsangebote mit Kinderbetreuungs-, Berufsschul- und sozialpädagogischer Unterstützung ausarbeiten.

Wie die IHK München mitteilte, haben sie bereits sehr gute Erfahrung mit dem Teilzeitangebot. Auf dem Gebiet der Bürowelt wurde erstmalig eine eigene berufsbildende Schulklasse für die berufsbegleitende Ausbildung eingerichtet. Bei Erfüllung der Anforderungen des 8 BGB kann die Tages- oder Wochenschulung gekürzt werden. Teilzeitschulungen werden bereits im Schulungsvertrag vertraglich geregelt.

Der Betrieb und der Praktikant vereinbaren eine Wochenarbeitszeit von 20 bis 25 Stunden pro Woche. Teilzeittrainings finden in der Regel ohne Erweiterung der Standardtrainingszeit statt und können einzeln am Morgen, nachmittags oder auch abends stattfinden. Der Kanzleibetrieb kann die Ausbildungsvergütung in voller Höhe bezahlen oder entsprechend der Anzahl der Stunden mindern.

Die berufsbegleitende Weiterbildung war auch Bestandteil einer Tagung des Berufsbildungsausschusses und wurde von allen Beteiligten befürwortet. Das Münchner Arbeitsamt hat eine umfangreiche Förderbroschüre für Praktikanten herausgegeben. Eine Übersicht über die Einzelschritte gibt die "Checkliste für die Teilzeitausbildung". Anwaltskanzleien können von einer berufsbegleitenden Weiterbildung Gebrauch machen.

Durch die Teilzeitausbildung können die Anwaltskanzleien ein zu geringes Bewerberpotenzial ausnutzen. Nähere Auskünfte erteilt die Schulungsabteilung der Anwaltskammer München, Tel. (089) 53 29 44-780.

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