Ausbildung zum Ersthelfer
Erste-Hilfe-AusbildungErste-Hilfe-Ausbildung
Sind 2 bis 20 Personen anwesend, muss zumindest ein ausgebildeter Sanitäter zur Stelle sein. Im Falle von mehr als 20 Mitarbeitern müssen im administrativen Bereich mind. 5% der Angestellten als Ersthelfer ausgebildet werden, im Produktionsbereich mind. 10% der Angestellten. Die Aus- und Weiterbildung umfasst seit dem Stichtag des Jahres 2015 je 9 Lehreinheiten, d.h. einen Tag.
Das Training soll längstens nach zwei Jahren wiederholt werden. Die von den Berufsgenossenschaften zugelassenen Einrichtungen können Schulungen anbieten. Sie sind in der Ausbildungsplatzliste des Qualitätssicherungszentrums Erste-Hilfe verzeichnet. Unter den " autorisierten Körperschaften " befinden sich nicht nur die namhaften Hilfswerke, die im Rettungswesen aktiv sind, sondern auch eine Vielzahl privater Firmen.
Zudem besteht die Angst, für einen eventuellen Sachschaden aufkommen zu müssen oder gar für einen Irrtum zu büßen.
Ort e.V.
Das Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsgesetz "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) legt die Zahl der Ersthelfer fest: a) in Verwaltungs- und Gewerbebetrieben 5%, b) in anderen Einrichtungen 10% der vertretenen Personen. Der Ersthelfer ist abhängig von der Zahl der vorhandenen Versicherungsnehmer, d.h. die benötigten Ersthelfer müssen auch im Schichtdienst dabei sein.
Die Anzahl der Ersthelfer in einem Konzern muss daher sicherlich höher sein als die Anzahl, die sich allein aus der rechnerischen Bestimmung der gesamten Belegschaft errechnet. Eine Ausbildung zum Betriebsapotheker findet in einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten) statt. Es kann außerhalb der Arbeitszeiten, aber auch während der Arbeitszeiten erfolgen, wenn eine Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der Ausbildungsorganisation getroffen wurde.
Der Unterricht in den Sofortmassnahmen am Unfallstelle nach 8a StVZO umfasst nur drei doppelte Stunden und ist daher für die Ausbildung nicht ausreichend. Daher müssen Ersthelfer mindestens alle zwei Jahre durch eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) ausgebildet werden. Bei Nichteinhaltung dieses Taktes erlischt die Zulassung als operativer Ersthelfer.
Mindestzahl der Ersthelfer im Einsatz (§ 26, DGUV Verordnung 1):
Erstversorgung kann nur von Personen geleistet werden, die in Erster-Hilfe-Schulung stehen. Die Ausbildung für Erste Hilfen umfasst den Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten). Für den Verbleib als Ersthelfer ist mindestens alle 2 Jahre eine Weiterbildung durch die sogenannte Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) vonnöten. Beides kann nur von besonders autorisierten Instituten durchlaufen werden.
Zu den Hilfswerken Samariter Bund, Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutscher Roter Kreuz, Deutsche Unfall Hilfswerke, Deutscher Rettungsdienst, Internationale Hilfswerke, etc.) there are other authorised agencies. Sie sind auf der Internetseite der DGUV in der Auflistung der zugelassenen Einrichtungen ( 26 Abs. 2, DGUV-Verordnung 1) zu sehen. Deshalb werden weder dem Veranstalter noch den Teilnehmern zusätzliche Kursgebühren berechnet.
Weitergehende Aufwendungen, z.B. Lohnfortzahlung und Reisekosten der Beteiligten, gehen zu Lasten des Unternehmens. Anmeldungen erfolgen unmittelbar bei autorisierten Behörden, die auch die Zeitpunkte vorgeben. Die Kurse werden in der Regel bei den Ausbildungshilfswerken durchgeführt. Sind die Teilnehmerzahlen groß genug, können auch Kurse im eigenen Haus durchgeführt werden - zum gleichen Pauschalpreis.
Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter nach der erfolgreichen Absolvierung der Erste-Hilfe-Schulung als Ersthelfer im Unternehmen einsetzen.