Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer

Berufsausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Dort erlernen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten, um in fast jedem Notfall bei der Arbeit richtig helfen zu können. Operative Ersthelfer In Deutschland sind die Zahl und Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer in 10 des Arbeitsschutzgesetzes "Erste Hilfe and sonstige Notfallmaßnahmen" rechtlich festgelegt, wovon nur die DGUV-Verordnung 1 präzise Auskunft über die Werte gibt. Prinzipiell ist der Entrepreneur immer zur unverzüglichen und effektiven Ersten Hilfe verpflichtet. Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer im Offshore-Bereich wird als Grundqualifikation angesehen.

Sämtliche Preisangaben enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Dazu ist es erforderlich, dass Sie das " Anmeldeformular für Ersthelfer" aus unserem Download-Bereich ausfüllen, unterschreiben und mit Stempel ausfüllen. Für Eigenzahler beträgt der Preis 55,00 EUR zzgl. MwSt. für die Grund- und Auffrischungskurse.

Damit man im Katastrophenfall richtig agieren kann, ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung unabdingbar. Die Ausbildung zum von den Fachverbänden anerkannten Ersthelfer nach DGUV Regel 1 sowie die vorgeschriebene Auffrischung wird angeboten. Diese werden von unseren eigenen geprüften Schulungsleitern geleitet und über die Berufshaftpflichtversicherung an alle Unternehmenskunden abrechnet. Alle, die im Falle eines Notfalls mithelfen wollen, Führerscheinantragsteller (alle Klassen), Jugendgruppenleiter, Betriebsassistenten, Ausbilder, Medizinstudenten, Lehrer, Praktikanten mit der Pflicht zur Erstversorgung.

Das DGUV Erste-Hilfe-Zertifikat (2 Jahre gültig) als wasserdichtes Zeugnis im Scheckkartenformat und Eintragung in den Sicherheitsausweis des TN.

Erste-Hilfe-Ausbildung: VBG übernimmt Kurskosten | Aktuelles

Bei der Ausbildung der Mitarbeiter zu betrieblichen Ersthelferinnen deckt die VBG die Kosten und vermeidet Verschlechterungen. Die VBG rät ihren Versicherungsnehmern am Welttag der Ersten Hilfe am Donnerstag, den 9. Oktober 2016, die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Der Schulungsaufwand wird von der VBG im Sinne der Rechtsgrundlage für die Versicherungsnehmer getragen.

Rund 200.000 VGB-Versicherte haben im vergangenen Jahr die Aus- und Weiterbildungsangebote für Ersthelfer genutzt. Das Schulungszentrum verrechnet die Kursgebühr unmittelbar mit der VBG. Die Weitervergütung und die Reisekosten trägt das Unter-nehmen selbst. Interessierte Mitarbeiter können sich bei den autorisierten Ausbildungsplätzen registrieren und erhalten so eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Zusätzlich zur VBG bieten weitere gesetzliche Unfallversicherungsträger die Aus- und Weiterbildung von Erste Hilfe an und zahlen die Kursgebühr.

Firmen, für die öffentliche Unfallversicherer verantwortlich sind, können sich vorab über das Kursangebot und die Kostenübernahme unterrichten. Ca. 2.300 Fachbegriffe zu Ex-Schutz und angrenzenden Bereichen, z.B. Standardisierung, Gefahrgut, Betrieb, Geräte- und Gerätesicherheit.

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