Ausbildung in Deutschland für Ausländer 2016
Ausländertraining in Deutschland 2016Schulbuben
Eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Schulbesuches kann nur im Wege eines vorübergehenden Schüleraustauschs oder zur Teilname an einem befristeten Intensiv-Sprachkurs ausgestellt werden, soweit die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts abgesichert sind (§ 16 Abs. 5 AufenthG), weitere Informationen: Drittstaatsangehörige können eine Aufenthaltsgenehmigung für den Beginn einer schulisch fundierten beruflichen Ausbildung ( 16 (5a) Aufenthaltsgesetz) und für die Beteiligung an einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, der so genannten doppelten Ausbildung, erwirken.
Im letzteren Falle ist Voraussetzung, dass die Bundesanstalt für Arbeit ihre Zustimmung erteilt hat, es sei denn, die Anstellung erfolgt ohne Zustimmung. Mit dem Aufenthaltgesetz werden Studenten aus Drittländern zwei legale Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland angeboten. Wenn Sie ausschliesslich an einer Universität in Deutschland lernen wollen, ist die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studierens eine Option für Sie.
Das gilt auch, wenn Sie Ihr Auslandsstudium in Deutschland aufnehmen, aber auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten anstreben. Wenn der erste Teil Ihres Aufenthaltes in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß der Direktive 2016/801/EU beantrag. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist es möglich, für einen gewissen Zeitabschnitt an einer Universität in Deutschland zu studieren bzw. zu arbeiten (Details siehe unter " Studienmobilität im Studienrahmen ").
Ausländische Studierende können eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Aufenthalts in Deutschland mit einer Gültigkeit von wenigstens einem Jahr und nicht mehr als zwei Jahren erhalten ( 16 Abs. 2 S. 1 Aufenthaltsgesetz). Unter gewissen Voraussetzungen sind keine Sprachkenntnisse erforderlich ( 16 Abs. 1 S. 4 AufenthG), eine befristete Anstellung und die Wahrnehmung von studentischen Tätigkeiten ist zulässig (§ 16 Abs. 3 AufenthG).
Hochschulabsolventen einer Universität in Deutschland haben nach nur zwei Jahren unter gewissen Voraussetzungen das Recht auf eine Niederlassungsbewilligung (§ 18b AufenthG), weitere Informationen: Die erleichterten Mobilitätsvoraussetzungen innerhalb der EU sind für Staatsangehörige von Drittstaaten, die sich zum Zwecke des Studienaufenthalts in der EU befinden, anwendbar. Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Sinn der REST-Direktive (Richtlinie 2016/801/EU) erhalten haben, können Sie ohne deutsche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben und lernen.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Studienaufenthalt nicht länger als 360 Tage ist. Darüber hinaus muss die Gasthochschule in Deutschland eine Meldung an die Landeskontaktstelle beim Bundesministerium für Zuwanderung und Flüchtlinge einreichen. Der Antrag sollte gestellt werden, sobald die Studienabsicht in Deutschland festgestellt wird. Hinweis zur Kommunikation: Soll ein Studierender im Zuge der Mobilitätsmaßnahme nach Deutschland kommen, muss die Gasthochschule eine schriftliche Meldung an das BFM senden.
Aufenthaltserlaubnis des ersten EU-Mitgliedstaates (gültig für die gesamte Dauer der Mobilität), anerkannte, gültige Ersatzpässe, Bescheinigung über die Beteiligung an einem EU- oder Multilateralprogramm mit Maßnahmen zur Mobilitätsförderung oder die Geltung einer Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Universitäten, Aufnahme der Gasthochschule, Existenzberechtigung (einschließlich des Nachweises der Krankenversicherung). Alle Dokumente mit Ausnahme des Reisepasses und der Aufenthaltserlaubnis müssen prinzipiell in deutscher Sprache vorgewiesen werden.
Der Versand der Nachricht wird über den BSCW-Server abgewickelt. Im Anschluss an die Vollständigkeitskontrolle sendet das BFM die Meldung an die Ausländerbehörden. Die Mobilitätsbescheinigung wird vom Bund ausgestellt. Dieses Zertifikat ist deklarationspflichtig und für die Eintragung nicht erforderlich. Drittstaatenangehörige, denen nach 16 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland gewährt wurde, haben Anspruch auf Freizügigkeit in anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen auch die REST-Richtlinie bereits in Kraft getreten ist.
Dort dürfen sie an einer Universität lernen. In einigen Mitgliedsstaaten ist eine separate Meldung an die jeweiligen zustaendigen Behoerden erforderlich; eine Uebersicht ueber die Vorgehensweisen in anderen Mitgliedsstaaten wird demnaechst auf dieser Website zu sehen sein.