Altenpflegeschule
KrankenpflegeschuleRundbrief vom 24.05.18
"Würdiges Sterben ist ein schmerzhaftes Gespräch" Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 lautet, dass das Testament ausreichend greifbar und formuliert sein muss. Beispielsweise ist es nicht mehr ausreichend, lebensverlängernde Massnahmen ohne weitere Konkretisierungen zu haben. Wir müssen also differenzierter vorgehen und darüber reflektieren, was wir am Ende des Lebens wollen.
Die Patientenverfügung müsste in lebenslangen Intervallen geprüft werden. Lesen Sie mehr....... "Würdiges Sterben ist ein schmerzhaftes Gespräch" Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 lautet, dass das Testament ausreichend konkretisiert und formuliert sein muss. Beispielsweise ist es nicht mehr ausreichend, lebensverlängernde Massnahmen ohne weitere Konkretisierungen zu haben. Wir müssen also differenzierter vorgehen und darüber reflektieren, was wir am Ende des Lebens wollen.
Die Patientenverfügung müsste in lebenslangen Intervallen geprüft werden. Lesen Sie mehr....... "Würdiges Sterben ist ein schmerzhaftes Gespräch" Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 lautet, dass das Testament ausreichend greifbar und formuliert sein muss. Beispielsweise ist es nicht mehr ausreichend, lebensverlängernde Massnahmen ohne weitere Konkretisierungen nicht zu haben. Wir müssen also differenzierter vorgehen und darüber reflektieren, was wir am Ende des Lebens wollen.
Die Patientenverfügung müsste in lebenslangen Intervallen geprüft werden. Lesen Sie mehr....... "Würdiges Sterben ist ein schmerzhaftes Gespräch" Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 lautet, dass das Testament ausreichend greifbar und formuliert sein muss. Beispielsweise ist es nicht mehr ausreichend, lebensverlängernde Massnahmen ohne weitere Konkretisierungen zu haben. Wir müssen also differenzierter vorgehen und darüber reflektieren, was wir am Ende des Lebens wollen.
Die Patientenverfügung müsste in lebenslangen Intervallen geprüft werden. Lesen Sie mehr....... "Würdiges Sterben ist ein schmerzhaftes Gespräch" Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 lautet, dass das Testament ausreichend greifbar und formulierbar sein muss. Beispielsweise ist es nicht mehr ausreichend, lebensverlängernde Massnahmen ohne weitere Konkretisierungen zu haben. Wir müssen also einen differenzierten Ansatz verfolgen und darüber reflektieren, was wir am Ende des Lebens wollen.
Die Patientenverfügung müsste in lebenslangen Intervallen geprüft werden. Lesen Sie mehr.......